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Fahreignungsabklärung

In dieser Liste sehen Sie die Qualifikation der Fachpersonen, die Ihren Suchkriterien entsprechen. Fachpersonen ohne Qualifikation für Fahreignungsbegutachtungen werden nicht aufgelistet.

Arzt
Stufe 1
Arzt
Stufe 2
Arzt
Stufe 3
Arzt
Stufe 4
Verkehrspsychologen
Hausarztpraxis am Seefeld
Abuawad Awad

Seefeldstrasse 187, 8008 Zürich
044 422 24 13
Hausarztpraxis Altstetten
Abuawad Awad

Badenerstrasse 621, 8048 Zürich
044 244 09 99
Hausarztpraxis in Dübendorf
Abuawad Awad

Leepüntstrasse 16, 8600 Dübendorf
044 820 10 20
Hausarztpraxis in Winterthur
Abuawad Awad

Eichgutstrasse 1, 8400 Winterthur
052 212 35 36

Ärztliche Kontrolluntersuchung für Strassenverkehrs I Fahreignungsabklärung

Einer verkehrsmedizinischen Kontrollpflicht, die sogenannte Straßenverkehr Fahreignungsabklärung, unterstehen neben Lenkerinnen und Lenkern mit entsprechenden Auflagen, folgende Personen:

  • Bewerber/innen für einen Lernfahrausweis der Kategorien C, C1, D, D1 sowie für die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport
  • Inhaber von höheren Führer- und Schiffsführer-Ausweiskategorien
  • sowie Senioren (ab 70 Jahren)

Die verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchungen dienen der Verkehrssicherheit. Je nach Gruppe resp. Führerausweiskategorie sind die medizinischen Mindestanforderungen unterschiedlich streng.

Ärztinnen und Ärzte zur Untersuchung (Stufenregelung)

Seit dem 1. Juli 2016 gilt gesamtschweizerisch eine Stufenregelung der zu verkehrsmedizinischen Untersuchungen zugelassenen Ärztinnen und Ärzte (vier Stufen).

Die Stufenregelung sieht vor, dass:

  • Ärztinnen und Ärzte der Anerkennungsstufe 1 Seniorinnen und Senioren im Rahmen der obligatorischen verkehrsmedizinischen Kontrollen untersuchen dürfen.
  • Ärztinnen und Ärzte mit einer Anerkennungsstufe 2 zur Untersuchung von Bewerber/-innen und Ausweisinhaber/-innen höherer Kategorien (z.B. Berufschauffeusen und -chauffeure) berechtigt sind.
  • Ärztinnen und Ärzte mit einer Anerkennungsstufe 3 als Zweituntersuchende zum Einsatz kommen und zudem Erstuntersuchungen in Spezialfällen vornehmen sollen.
  • Ärztinnen und Ärzte mit der Anerkennungsstufe 4 komplexe medizinische Fragestellungen klären und Fahreignungsbegutachtungen durchführen sollen.

Für die Kontrolluntersuchung für Strassenverkehrs “Fahreignungsabklärung” Fallen Kosten in Höhe von : 150 CHF für Stufe I , 300 CHF für Stufe II und 600 CHF für Stufe III.

Haben Sie noch weitere  Fragen, dann zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Zur Suche nach berechtiger Fachperson in Ihre Nähe medtraffic.